Barrierefreie Internetseiten
Was heißt Barrierefreiheit?
Mit dem Begriff Barrierefreiheit ist gemeint, dass eine Webseite oder andere informationstechnische Angebote allen Benutzerinnen und Benutzern so zugänglich gemacht werden, dass diese sie grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzen können und dazu auch keine besonderen Hürden überwinden müssen.
Häufig wird bei der Gestaltung von Internetseiten oder sonstiger mittels Informationstechnik realisierter Angebote nicht oder nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt, dass für viele Menschen aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht jede Art von Information zugänglich ist. Bestimmte Techniken der Gestaltung bilden "Barrieren", die den Zugang zum Internet – und somit zur Masse der Informationen - für diese Gruppen unnötig erschweren.
Bei diesen Barrieren kann es sich um Tabellen-Layouts, fehlende Texte zur Beschreibung von Grafiken, missverständliche farbliche Markierungen, unklar strukturierte Webseiten oder ähnliches handeln. Werden die Anforderungen der Barrierefreiheit beachtet, macht dies Menschen mit Behinderungen die Nutzung von Webangeboten möglich und erleichtert ihnen den Zugang zu Informationen im Internet, anstatt sie daran zu hindern.
Wie gestalte ich meine Internetseiten barrierefrei?
In den folgenden Anleitungen zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Webseiten und Dateien barrierefrei umsetzen können. Sie erleichtern damit grundsätzlich allen Besucherinnen und Besuchern die Orientierung auf Ihren Webseiten und unterstützen das schnelle Auffinden der gesuchten Inhalte.
- Internetseiten barrierefrei gestalten
- Barrierefreie Gestaltung von Video- und Audioformaten
- Barrierefreie Dokumente erstellen
- Sprachmarkierungen
- Abkürzungen
Prüfen Sie, ob Ihre Webseite barrierefrei ist
Wenn Sie selbst überprüfen möchten, ob Ihre Webseiten den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, empfehlen wir Ihnen dazu das WAVE Web Accessibility Evaluation Tool, das sich in den letzten Jahren als Standard durchgesetzt hat. Geben Sie ganz einfach auf der Webseite von WAVE die URL ein, die Sie überprüfen möchten. WAVE zeigt Ihnen mit farbig markierten Symbolen auf, was Ihre Seite ggf. noch nicht richtig macht. Die Hinweise dazu werden detailliert erklärt.
Die wesentlichen Kriterien für die barrierefreie und somit auch behindertengerechte Gestaltung von Informationsangeboten werden für Bayern durch vier gesetzliche Vorgaben bestimmt:
- Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz - BayBGG),
- Bayerische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BayBITV)
- Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0)
- Barrierefreie Videos (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0)
Nach diesen Vorgaben sind staatliche Stellen verpflichtet, ihre Internet- und Intranetangebote sowie ihre sonstigen mittels Informationstechnik realisierten grafischen Anwendungsoberflächen so zu gestalten, "dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können" (§ 13 1 BayBGG).
Für die Erstellung von Webseiten wird an der Universität Passau das Content Management System TYPO3 zur Verfügung gestellt. Durch zentrale Vorgaben ist zum einen gewährleistet, dass die damit erzeugten Webseiten dem Corporate Design der Universität Passau entsprechen, zum anderen ist das System für die Erstellung von barrierefreien Webseiten geeignet.
Verantwortlich für den Inhalt der Webauftritte und somit auch für die Einhaltung der Vorschriften sind die jeweiligen Lehrstühle und Einrichtungen, die ihre eigenen Inhalte erstellen und pflegen.
Um das Ziel zu erreichen, die elektronischen Informationsangebote und davon insbesondere die Webseiten der Universität Passau entsprechend den Anforderungen der BayBITV zu gestalten, bietet das ZIM Schulungen für alle Beschäftigten an. Diese soll die erforderlichen Kompetenzen zur Umsetzung vermitteln sowie ein generelles Bewusstsein für die Bedeutung der Barrierefreiheit schaffen. Parallel dazu wird ein technisch-organisatorisches Instrumentarium entwickelt, das zur Validierung und Optimierung der Informationsangebote dient.
In einem Rundschreiben zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (nur im Intranet einsehbar) an alle Beschäftigten der Universität Passau weist der CIO auf die grundlegende Bedeutung der Barrierefreiheit und die Verpflichtung der Universität hin, ihre informationstechnischen Angebote in entsprechender Weise bereitzustellen.
Schulung und Beratung
Speziell auf die Gestaltung von Webseiten unter dem Aspekt "Barrierefreiheit" ausgerichtete Schulungen werden regelmäßig angeboten.
Informationen über die Universität Passau in Gebärdensprache
In zwei Videos informieren wir Sie in Gebärdensprache über grundlegende Informationen zur Universität Passau sowie zum Internetauftritt der Universität.
Leichte Sprache
Hintergrundinformationen zur Universität Passau in leichter Sprache sowie eine Navigationshilfe finden Sie auf der Seite Leichte Sprache.
Weiterführende Informationen
- Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst: Inklusion im World Wide Web. Eine Hilfestellung zur barrierefreien Gestaltung von Internetseiten.
- Stabsstelle IT-Recht (im Auftrag der bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften): Leitfaden für Hochschulen zur Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit auf Webauftritten, Dokumenten, Satzungen und Apps
- EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
- Initiative der Aktion Mensch für ein barrierefreies Internet: Einfach für Alle
- Artikel von SPIEGEL ONLINE "Surfen im Dunkeln" über Barrierefreiheit im Internet