Barrierefreiheit in der Lehre
Statistisch gesehen haben rund 16% aller Studierenden eine studienbedingte gesundheitliche Beeinträchtigung. Die folgenden Informationen sollen dazu beitragen, das Verständnis der Lehrenden für betroffene Studierende zu erhöhen und die Vereinbarkeit von Studium und Behinderung zu verbessern.
Wie funktioniert barrierefreie Lehre?
Viele Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen – das kann eine Behinderung, eine chronische oder psychische Erkrankung sein – kostet es große Überwindung auf Sie zuzugehen. Sie können den Erstkontakt erleichtern, indem Sie zu Beginn jedes Semesters in Ihren Veranstaltungen bekannt geben:
„Falls jemand von Ihnen aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung Unterstützung braucht, wenden Sie sich bitte am Ende der Lehrveranstaltung oder während meiner Sprechstunde an mich oder die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung: Dr. Ulrike Bunge, ulrike.bunge@uni-passau.de.“
Bitte nutzen Sie dazu auch gern unsere Vorlage zur Präsentation.
Weiterführende Informationen und Leitfäden
- Gesetzliche Grundlagen
- Hinweise zur barrierearmen digitalen Lehre
- Online-Lehre (fast) ohne Barrieren (Quelle: Deutsches Studentenwerk)
- Barrierefreie Dateien erstellen
Gesundheitliche Beeinträchtigungen und Nachteilsausgleiche
Mögliche gesundheitliche Beeinträchtigung von Studierenden können beispielsweise Mobilitäts-, Seh-, Hör-, und Sprechbeeinträchtigungen sowie chronische oder psychische Erkrankungen und ADHS, Teilleistungsstörungen und Autismus-Spektrum-Störungen sein. Auch die Einnahme von Medikamenten kann eine gesundheitliche Beeinträchtigung sein, die einen Nachteilsausgleich nötig macht.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Beeinträchtigungen und wie Sie Studierende unterstützen können, finden Sie auf der Webseite der Behindertenberatung.