Mediale Barrierefreiheit
Die Universität Passau ist gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen, wie etwa Blindheit, Sehschwäche, Gehörlosigkeit oder kognitive Einschränkungen, mediale Angebote genauso gut nutzen können wie Menschen ohne Behinderung. Vieles davon wird technisch automatisch im Hintergrund umgesetzt, einiges müssen Sie als Anwender*innen bei der Umsetzung Ihrer medialen Angebote gewährleisten.
Mehr Informationen zum Thema Barrierefreiheit im Internet haben wir in unserer Online-Hilfe für Sie zusammengstellt. Weitere Informationen finden Sie in der Erklärung zur Barrierefreiheit der Universität Passau.