FAQ
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Allgemeines
Ja. Unter dem Oberbegriff "CampusCard" werden alle Chipkarten begrifflich zusammengefasst, die von Einrichtungen der Universität Passau ausgegeben werden. Darunter befinden sich der Studierendenausweis, die CampusCard für Beschäftigte, die Kostenstellenkarten und die Gastkarten aller Art.
Eine personalisierte CampusCard bekommen alle Studierende der Universität Passau, wie auch alle nicht studierenden Universitätsangehörigen.
Genaue Aufstellung der zuletzt genannten Personengruppen und der zugeordneten Kartentypen
Ja. Nachdem die Daten im Personalverwaltungssystem (für Studierende in HIS) aktualisiert wurden, stellen die Servicebüros gerne eine neue CampusCard aus. Den Antrag können Sie online über das Kartenportal stellen. Danach bitten wir Sie, die alte Karte im Tausch gegen die neue Karte bei der Abholung mitzubringen. Alle Studierende erhalten in diesem Fall Ihre neue Karte im Kartenbüro des Studierendensekretariates, alle nicht studierenden Universitätsangehörigen im Kartenbüro der Personalabteilung.
Nein. In diesem Fall muss bezüglich der Karte nichts beachtet werden.
Bei Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis bitten wir Sie, die personalisierte CampusCard im Kartenbüro der Personalabteilung wieder abzugeben. Alle ausgegebenen Alternativmedien sind ebenfalls bei der jeweiligen Ausgabestelle abzugeben.
Sind Sie zugleich beschäftigt und studierend (insbesondere promovierend), können Sie zwischen der CampusCard für Beschäftigte und dem Studierendenausweis wählen. Sie können sich jedoch nur für eine Karte entscheiden.
Die Chipkarte ist ein Hightech-Produkt. Um die Funktionen der Karte zu erhalten, empfiehlt sich ein sorgsamer Umgang, insbesondere um den Mikorchip und die eingebaute Antenne nicht zu beschädigen. Vermeiden Sie bitte:
- starkes Biegen der Karte (Antennenbruchgefahr) sowie andere mechanische Einwirkungen
- leichte Dauerwölbung der Karte bzw. sie höheren Temperaturen auszusetzen
- starke Verschmutzung und Zerkratzen der Kartenoberfläche
- Bekleben und Beschriften der Karte
- Einwirkung chemikalischer Einflüsse, z. B. durch Waschen der Karte
- magnetische Einwirkungen, z. B. beim Schifahren
- Zweckentfremdung, z. B. Verwendung als Eiskratzer
Um den Chipkarten eine höhere Lebensdauer zu verschaffen, sollten Sie diese immer in einer Schutzhülle aufbewahren. Benötigen Sie die Karte nicht unmittelbar, bewahren Sie sie bitte an einem geschützten Ort auf und führen Sie die CampusCard, z. B. im Urlaub, nicht in Ihrer Geldbörse mit.
Bei den Schutzhüllen ist darauf zu achten, dass diese keine Weichmacher enthalten. Weichmachermigration kann zur Versprödung der Plastikkarten und damit zum Splittern und Brechen der Karte führen. Wird die Chipkarte durch unsachgemäßen Umgang unbrauchar, ist die Ausstellung einer Ersatzkarte kostenpflichtig.
Bisherige Karten
Ab dem Wintersemester 2015/16 können Studierende und Beschäftigte mit der alten Mensakarte in der Mensa und den Cafeterien sowie an den Kopierern nicht mehr bezahlen. Für Gäste, die noch über eine alte Mensakarte verfügen, können diese weiterhin für die Bezahlung in der Mensa und den Cafeterien nutzen.
Bitte denken Sie daran, Ihre Guthaben rechtzeitig auf die neue Karte zu übertragen. Bitte beachten Sie, dass bei den Geldaufwertern die alte Mensakarte weiterhin aufgeladen werden kann. Ein versehentliches Aufwerten der alten Mensakarte kann nur durch eine manuelle Guthabenübertragung im Mensabüro vorgenommen werden.
Ja. Für die Guthabenübertragung werden Guthabenübertragungsterminals zur Verfügung stehen.
Ja. Informationen über die Rückgabe und Pfandrückerstattung
Beantragung und Ausgabe
Der Studierendenausweis wird vom Studierendensekretariat ausgestellt.
Ja. Das Lichtbild soll Passbildqualität haben und Sie eindeutig identifizierbar (ohne Kopfbedeckung) vor einem neutralen Hintergrund zeigen.
Haben Sie Ihren Studierendenausweis im Kartenportal in Stud.IP beantragt, können Sie anschließend im grau hinterlegten Kasten rechts ein Empfangsbestätigung herunterladen. Bitte unterschreiben Sie diese Bestätigung und bringen Sie sie zur Abholung Ihres Ausweises mit.
Für Studierende in Ausnahmefällen ja. Alle Details finden Sie bei den Informationen zur Ausgabe.
Für Studierende in Ausnahmefällen ja. Alle Details finden Sie bei den Informationen zur Ausgabe. Die Haftung, z. B. bei Verlust des Studierendenausweises, liegt bei der Ausstellerin bzw. dem Aussteller der Vollmacht.
Nein, in der Regel nicht. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie sich während des laufenden Semesters exmatrikulieren. In diesem Fall müssen Sie Ihren Studierendenausweis im Studierendensekretariat zurückgeben. Bevor Sie den Studierendenausweis zurückgeben, können Sie sich das Mensa- und Kopierguthaben an den entsprechenden Stellen (Mensakartenbüro und Kopierzentrum) auszahlen lassen.
Kartenfunktionen
Jein. Der Studierendenausweis mit Bild reicht in der Regel zur Identifikation als Studierender, zum Beispiel für die Busfahrt, für Prüfungen, im Theater usw. aus. Wichtig ist, dass Sie stets ein aktuelles Gültigkeitsdatum auf Ihren Ausweis aufgedruckt haben, sonst ist er nicht gültig.
- Für Busfahrten gilt: Bitte führen Sie stets einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis zum Vorzeigen bei Kontrollen mit sich.
- Allgemein gilt: Sind Sie auf dem Foto Ihres Studierendenausweises nicht gut zu erkennen oder haben Sie kein Foto, ist zusätzlich die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises erforderlich.
Nein. Zur Aktivierung müssen Sie die Karte an der Ausleihe vorlegen. Dort wird ein eventuell bestehendes Benutzerkonto auf die neue Bibliotheksnummer umgeschrieben, ein gegebenenfalls bereits vorhandener Bibliotheksausweis wird damit ungültig.
Nein. Der Studierendenausweis ist nur als Busticket gültig, wenn ein gültiges Datum im unteren Bereich der Karte aufgedruckt ist. Dieses Datum wird an den Validierungsstationen aufgedruckt. Ihr Studierendenausweis ist nur für den aufgedruckten Zeitraum als Busticket gültig.
Ein wichtiger Hinweis für Zweitsemester und höhere Semester: Wenn Sie bis zum Ende des laufenden Semesters Bus fahren möchten, empfehlen wir Ihnen, Ihren Ausweis erst kurz vor bzw. zu Beginn des neuen Semesters zu validieren. Ihr Studierendenausweis ist nur für den aufgedruckten Zeitraum als Busticket gültig.
Nein. Im Sommersemester 2015 erhalten Sie den Parkausweis noch mit Ihren Studienunterlagen wie gewohnt zugesandt.
Zur Öffnung der Tiefgaragenschranke können Sie Ihren neuen Studierendenausweis voraussichtlich ab 3. April 2015 wie die alte MensaKarte zuvor für die Zufahrt zur Studenten-Tiefgarage freischalten lassen. Bestehende Freischaltungen für das Sommersemester 2015 werden automatisch auf Ihren neuen Studierendenausweis umgestellt.
Guthaben und Kosten
Die erste CampusCard ist kostenfrei. Bei Verlust oder Defekt und der damit verbundenen neuen Karte können Gebühren anfallen.
Die Karte wird für die Nutzung gesperrt. Eine Auszahlung des Guthabens ist im MensaCardbüro und im Büro des Kopierzentrums möglich.
Ja.
Validierung (nur für Studierende erforderlich)
Die Validierungsstationen sind auf dem Campus aufgebaute Geräte, die mit einem Drucker versehen sind. Die Validierungsstationen sind ausschließlich für Studierendenausweise zu nutzen. Beschäftigte müssen ihre CampusCards nicht validieren!
Sie schieben die Karte in den dafür vorgesehenen Einschub. Der Drucker druckt die aktuelle Gültigkeit auf die Karte auf und gibt die Karte wieder aus. Für diesen Vorgang sind keine weitere Eingaben erforderlich. Die Validierungsstationen sind auch vom Rollstuhl aus bedienbar.
Der Ausweis ist für den aufgedruckten Zeitraum gültig. Da Sie sich von Semester zu Semester neu zurückmelden müssen, müssen Sie auch die Gültigkeit jedes Semester neu auf den Ausweis aufdrucken. Sie können den Gültigkeitszeitraum jedes Semester überschreiben. Den Studierendenausweis müssen Sie NICHT erneut beantragen.
Nein. Der Studierendenausweis ist nur als Busticket gültig, wenn ein gültiges Datum im unteren Bereich der Karte aufgedruckt ist. Dieses Datum wird an den Validierungsstationen aufgedruckt. Ihr Studierendenausweis ist nur für den aufgedruckten Zeitraum als Busticket gültig.
Ein wichtiger Hinweis für Zweitsemester und höhere Semester: Wenn Sie bis zum Ende des laufenden Semesters Bus fahren möchten, empfehlen wir Ihnen, Ihren Ausweis erst kurz vor bzw. zu Beginn des neuen Semesters zu validieren. Ihr Studierendenausweis ist nur für den aufgedruckten Zeitraum als Busticket gültig.
Erstsemester können sofort nach Erhalt ihre Karte validieren. Zweitsemester und höhere Semester können erst kurz vor Semester ihre Karte validieren. Zeitraum der Validierung
Ein wichtiger Hinweis für Zweitsemester und höhere Semester: Wenn Sie bis zum Ende des laufenden Semesters Bus fahren möchten, empfehlen wir Ihnen, Ihren Ausweis erst kurz vor bzw. zu Beginn des neuen Semesters zu validieren. Ihr Studierendenausweis ist nur für den aufgedruckten Zeitraum als Busticket gültig.
Datenschutz und Datensicherheit
Nein, Ihre Personendaten werden nicht in elektronischer Form auf der Karte gespeichert. Diese Daten werden nur aufgedruckt. Die Abwicklung und Nutzung aller Funktionen der Karte erfolgt ausschließlich über die auf der Karte gespeicherte Karten- und Seriennummer.
Kartentechnik (LEGIC advant ATC 2048 Chip)
Die Chipkarte ist mit einem kontaktlosen Chip in der LEGIC-Technologie bestückt. Die Verbindung zwischen Chipkarte und Chipkartenleser wird bis maximal 10 cm Entfernung per Funk aufgebaut. Der LEGIC advant ATC 2048 Chip fällt unter die Gattung der RFID-Systeme. Im Rahmen der Kartenaktivierung durch den Lieferanten (Fa. Seitz) werden die folgenden Daten auf den Chip vorcodiert:
- 1. Segment = Cash-Segment (Geldbörse)
Diese Segment ist ausschließlich für das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz verfügbar. - 2. Segment = Uni-Segment
Auf diesem Segment sind folgende Nummern vorcodiert:- Kartenseriennummer
- Dienststellennummer
- 7-stellige Kartennummer
- Personenkennzeichen (S= studierend; B= beschäftigt; G = Gast)
- Füllsegment
Dieses Segment ist eine Sicherheitseinstellung.
TRW-Streifen (Thermo-Re-Write-Streifen)
Auf der Vorderseite der Studierendenausweise befindet sich ein wieder bedruckbarer TRW-Streifen. Der TRW-Streifen ermöglicht es, Chipkarten mit einem Gültigkeitsaufdruck zu versehen. Dieser kann durch Löschen und erneutes Beschreiben an der Validierungsstation erneuert werden.
Bei der TRW-Technologie handelt es sich um ein Verfahren, bei dem ein tesafilmähnlicher Kunststoffstreifen durch einen speziellen TRW-Drucker mittels Wärmeeinwirkung wiederholt beschriftet und gelöscht werden kann.
Kostenstellenkarte
Die Kostenstellenkarte ist nicht personalisiert und enthält keinen UB-Benutzercode auf der Rückseite. Sie wird von der Haushaltsstelle an die berechtigten universitären Einrichtungen ausgegeben, wenn bei dieser Kostenstelle dienstliche Kopien bzw. Ausdrucke erforderlich sind.
Mittels dieser Karte kann allein die Funktionalität "Erstellung dienstlicher Kopie- und Druckaufträge" genutzt werden.
Kopier- bzw. Druckkarten werden von der Haushaltsstelle an die Lehrstühle oder Einrichtungen ausgegeben. Zutritts- und Schließsystemkarten werden bei der Schlüsselausgabestelle in der Hausverwaltung ausgegeben.
Auf Antrag sind auch Kostenstellenkarten für Projekte erhältlich. Die Ausgabe von Karten erfolgt nur bei Projekten, denen eine eigene, vom Lehrstuhl verschiedene Kostenstelle, durch die Haushaltsabteilung zugeordnet wurde.
Ja. Die Kostenstellenkarte kann aufgeladen werden, allerdings erfolgt die Abrechnung in der Mensa mit der Kostenstellenkarte zum Gästetarif.