Verlust und Defekt der CampusCard / Kartenersatz
Informationen für Studierende
Das ist zu tun:
- Beantragen Sie in Stud.IP unter dem Icon "CampusCard" eine neue Karte.
Mit der Antragstellung wird Ihre alte CampusCard automatisch gesperrt. Die Sperrung der Karte können Sie in Stud.IP auch über die Aktion "Karte sperren" wirksam machen. Die Sperrung wird spätestens am folgenden Arbeitstag wirksam.
Für eine Sperrung der Mensazahlfunktion (Mensa und Cafeteria) wird die Mensazahlfunktion von einem Sachbearbeiter des Studentenwerkes (MensaCard Büro) gesperrt. Die Sperre wird ebenfalls am folgenden Arbeitstag wirksam. Ausgenommen von der Sperre ist die Zahlfunktion am Automaten. Wenden Sie sich bitte direkt an das MensaCard Büro (Gebäude UB Raum 163). - Fundkarten werden an das CampusCard Büro weitergeleitet. Die Studierenden werden über das Auffinden per E-Mail informiert. Sollte Ihre Karte gefunden werden, wird die Kartensperre im CampusCard Büro des Studierendensekretariats (VW Raum 004) aufgehoben.
- Wird die Karte nicht innerhalb von vier Wochentagen gefunden, erstellen wir nach Ihrer Beantragung eine neue Karte.
- Überweisen Sie die Gebühr für die Erstellung der Ersatzkarte (Betreff: "Ersatzkarte Matr.-Nr.:, Name, Vorname") an Universität Passau, Sparkasse Passau IBAN: DE52 7405 0000 0240 2512 49, BIC/SWIFT Code: BYLADEM1PAS.
- Senden Sie den Nachweis der Zahlung an studierendenausweis@uni-passau.de. Erst nach Eingang des Nachweises wird die Karte gedruckt.
- Haben Sie noch Guthaben auf der alten Karte? Mit der Aushändigung einer neuen Karte erhalten Sie das Formblatt "Guthabenübertragung". Damit wird Ihnen das Guthaben von Ihrer alten Karte auf die neue Karte übertragen. Mensaguthaben im MensaCard Büro (Gebäude UB Raum 163) und Kopierguthaben in der Kopierzentrale (Gebäude WiWi im UG).
- CampusCard verloren, Gebühr bereits überwiesen und die CampusCard wieder gefunden? Geben Sie den Antrag auf Rückerstattung im CampusCard Büro (VW Raum 004) ab oder senden Sie diesen an studierendenausweis@uni-passau.de.
Unter "sichtbarem technischen Defekt" sind Defekte der CampusCard zu verstehen, die bei unsachgemäßer Behandlung auftreten z.B. Karte ist verbogen oder gebrochen.
- Beantragen Sie in Stud.IP unter dem Icon "CampusCard" eine neue Karte.
Mit der Antragstellung wird Ihre alte CampusCard automatisch gesperrt. Die Sperrung wird spätestens am folgenden Arbeitstag wirksam. Für eine Sperrung der Mensazahlfunktion (Mensa und Cafeteria) wird die Mensazahlfunktion von einem Sachbearbeiter des Studentenwerks (MensaCard Büro) gesperrt. Die Sperre wird ebenfalls spätestens am folgenden Arbeitstag wirksam. - Überweisen Sie den Betrag für die Gebühr der Kartenerstellung (Betreff: "Ersatzkarte Matr.-Nr.: Name, Vorname") an Universität Passau, Sparkasse Passau IBAN: DE52 7405 0000 0240 2512 49, BIC/SWIFT Code: BYLADEM1PAS.
- Senden Sie den Nachweis der Zahlung an studierendenausweis@uni-passau.de. Erst nach Eingang des Nachweises wird die Karte gedruckt. Sie werden per E-Mail benachrichtigt, sobald die Karte gedruckt ist und abgeholt werden kann. Geben Sie die defekte Karte bei der Abholung am Ausgabeschalter Infopoint im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes ab.
- Haben Sie noch Guthaben auf der alten Karte? Mit der Aushändigung einer neuen Karte erhalten Sie das Formblatt "Guthabenübertragung". Damit wird Ihnen das Guthaben von Ihrer alten Karte auf die neue Karte übertragen. Mensaguthaben im MensaCard Büro (Gebäude UB Raum 163) und Kopierguthaben in der Kopierzentrale (Gebäude WiWi im UG).
Ist Ihre Karte defekt bzw. nicht lesbar ohne sichtbare äußerliche Beschädigungen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Der technische Defekt ist mittels Laufzettel zu belegen.
- Beantragen Sie in Stud.IP unter dem Icon "CampusCard" eine neue Karte.
Mit der Antragstellung wird Ihre alte CampusCard automatisch gesperrt. Die Sperrung wird spätestens am folgenden Arbeitstag wirksam. Für eine Sperrung der Mensazahlfunktion (Mensa und Cafeteria) wird die Mensazahlfunktion von einem Sachbearbeiter des Studentenwerkes (MensaCard Büro) gesperrt. Die Sperre wird ebenfalls spätestens am folgenden Arbeitstag wirksam. - Die neue Karte wird erstellt, sobald Sie die defekte Karte mit dem Laufzettel im CampusCard Büro (VW Raum 004) vorlegen.
- Haben Sie noch Guthaben auf der alten Karte? Mit der Aushändigung einer neuen Karte erhalten Sie das Formblatt "Guthabenübertragung". Damit wird Ihnen das Guthaben von Ihrer alten Karte auf die neue Karte übertragen. Mensaguthaben lassen Sie im MensaCard Büro (Gebäude UB Raum 163) und Kopierguthaben in der Kopierzentrale (Gebäude WiWi im UG) übertragen.
- Beantragen Sie in Stud.IP unter dem Icon "CampusCard" eine neue Karte.
Mit der Antragstellung wird Ihre alte CampusCard automatisch gesperrt. Die Sperrung wird spätestens am folgenden Arbeitstag wirksam.
Für eine Sperrung der Mensazahlfunktion (Mensa und Cafeteria) wird die Mensazahlfunktion von einem Sachbearbeiter des Studentenwerkes (MensaCard Büro) gesperrt. Die Sperre wird ebenfalls spätestens am folgenden Arbeitstag wirksam. Ausgenommen von der Sperre ist die Zahlfunktion am Automaten. Wenden Sie sich bitte direkt an das MensaCard Büro (Gebäude UB Raum 163). - Senden Sie die polizeiliche Diebstahlanzeige unter Auflistung der CampusCard an studierendenausweis@uni-passau.de oder geben Sie diese persönlich bei uns ab, damit Ihre Ersatzkarte gedruckt werden kann.
Bei Problemen mit:
- der Kopierfunktion wenden Sie sich an die Kopierzentrale (Gebäude WiWi, Innstr. 27)
- der Mensazahlfunktion wenden Sie sich an das MensaCard Büro (Gebäude UB Raum 163, Innstr. 29)
- den Schließfächern wenden Sie sich an das Thekenpersonal der jeweiligen Bibliothek
- dem Zutrittssystem wenden Sie sich an das Personal der jeweiligen Einrichtung
- der Lesbarkeit des Validierungsdatums wenden Sie sich an das CampusCard Team des Studierendensekretariats (Gebäude VW, Innstr. 41)
Informationen für Beschäftigte
Das ist zu tun:
- Bei Kartenverlust oder -defekt beantragen Sie Ihre Ersatzkarte im Cardportal Ihres Stud.IP Profils. Mit der Antragstellung wird Ihre alte CampusCard automatisch gesperrt. Die Sperrung wird spätestens am folgenden Arbeitstag wirksam. Eine Sperrung der Karte können Sie im Stud.IP Cardportal auch über die Aktion "Karte sperren" wirksam machen.
Für eine Sperrung der Mensazahlfunktion (Mensa und Cafeteria) wird die Mensazahlfunktion von einem Sachbearbeiter des Studentenwerkes (Mensakartenbüro) gesperrt. Die Sperre wird ebenfalls am folgenden Arbeitstag wirksam. Ausgenommen von der Sperre ist die Zahlfunktion am Automaten. Bitte wenden Sie sich direkt an das Mensakartenbüro, Gebäude UB Raum 163. - Füllen Sie den Ersatzantrag für eine CampusCard aus.
- Falls Gebühren anfallen, begleichen Sie diese bitte in der Zahlstelle. Die Zahlstelle wird Ihre Einzahlung auf dem Ersatzantrag vermerken.
- Sobald Ihre Karte gedruckt wurde, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Holen Sie Ihre CampusCard zu den Öffnungszeiten in der Personalabteilung ab. Bringen Sie den ausgefüllten Ersatzantrag sowie falls vorhanden Ihre alte Karte mit.
- Bei der Abholung Ihrer neuen Karte erhalten Sie ein Formular zur Guthabenübertragung.
- Mit dem Formular für die Guthabenübertragung können Sie im Mensakartenbüro und im Kopierzentrum das Guthaben Ihrer alten Karte übertragen lassen.
Als Alternative zum Stud.IP Kartenportal können Sie die Ersatzkarte auch über das Sekretariat der Personalabteilung beantragen. Sie können Ihre Anträge formlos per E-Mail an das Personalbüro stellen. Falls Sie ein Bild möchten, fügen Sie dieses bitte Ihrer E-Mail bei. Falls Sie auf das Bild auf der CampusCard verzichten, ist für die Ausleihe in der Universitätsbibliothek zusätzlich ein Lichtbildausweis vorzulegen.
- Steckt Ihre Karte im Lesegerät des Kopierers fest oder haben Sie andere Probleme mit den Kopierern? Wenden Sie sich bitte an das Servicebüro: Kopierzentrale Passau, Tel. 1266, kopierzentrale@uni-passau.de.
- Probleme mit der Mensazahlfunktion? Bitte wenden Sie sich an das Mensakartenbüro, Gebäude UB/Zi. 163, Innstr. 29.
- dem Zutrittssystem? Bitte wenden Sie sich an das Personal der jeweiligen Einrichtung.
Gebühren für eine Ersatzkarte
Grund | Kosten für Studierende | Kosten für Beschäftigte | Nachweis |
---|---|---|---|
Verlust der CampusCard | 20 EUR | 20 EUR | Zahlungsbeleg |
Änderung des Lichtbildes/Titels | 20 EUR | 20 EUR | Abgabe der alten CampusCard |
Technischer Defekt (nicht lesbar) mit äußerlicher Beschädigung (durch unsachgemäße Behandlung) | 20 EUR | 20 EUR | Abgabe der alten CampusCard |
Technischer Defekt (nicht lesbar) ohne äußerliche Beschädigung ** | keine | keine | Abgabe der alten CampusCard Laufzettel ** |
Diebstahl der CampusCard | keine | keine | Abgabe der polizeilichen Dieb-stahlanzeige in Kopie |
Namensänderung | keine | keine | Abgabe der alten CampusCard |