Funktionen der CampusCard
Nutzung als Semesterticket (Busticket)
Damit der Studierendenausweis als Semesterticket genutzt werden kann, muss der aktuelle Gültigkeitszeitraum auf dem dafür vorgesehenen wiederbeschreibbaren Streifen im unteren Bereich der Karte lesbar aufgedruckt sein. Haben Sie kein Gültigkeitsdatum auf Ihren Studierendenausweis aufgedruckt oder ist dieser nicht mehr lesbar, ist der Ausweis als Busticket ungültig. Bei nicht Lesbarkeit müssen Sie eine neue CampusCard beantragen. Allein der Studierendenausweis berechtigt zur Busfahrt, eine Immatrikulationsbescheinigung ist kein Semesterticket. Bitte führen Sie zusätzlich stets einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis zum Vorzeigen bei Kontrollen mit sich.
- Der Studierendenausweis berechtigt den Studierenden zu Fahrten im Linienverkehr der Verkehrsbetriebsgesellschaft Passau mbH (VBP) auf allen Linien (mit Ausnahme des Oberhaus-Busses) und an allen Tagen im aufgedruckten Gültigkeitszeitraum.
- Der Studierendenausweis berechtigt den Studierenden nicht zu Fahrten mit den Landkreis-Bussen des RBO.
- Die Fahrtberechtigung ist nicht übertragbar.
- Der Ausweis ist bei jeder Fahrt im Linienverkehr mitzuführen und bei Fahrkartenkontrollen vorzuzeigen. Er muss beim Einsteigen dem Omnibusfahrer unaufgefordert vorgezeigt werden.
- Im Linienverkehr der VBP gelten die allgemeinen Beförderungsbedingungen gemäß Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (VOAllgBefBed).
- Diese und weitere Informationen zum Linienverkehr wie z. B. Fahrplanauskunft und die aktuellen Fahrpreise finden Sie auf den Internetseiten der Stadtwerke Passau.
- Bitte führen Sie stets einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis zum Vorzeigen bei Kontrollen mit sich.
Zufahrt zur Studierendentiefgarage Innstr. 27/29
Zur Öffnung der Tiefgaragenschranke können Sie Ihren neuen Studierendenausweis – wie die alte MensaKarte zuvor – für die Zufahrt zur Studenten-Tiefgarage nutzen. Bestehende Freischaltungen werden automatisch auf Ihren neuen Studierendenausweis umgestellt, ein neuer Antrag ist nicht erforderlich.
Möchten Sie die Tiefgarage erstmalig nutzen, können Sie einen Neuantrag zur Tiefgaragennutzung bei der Hausverwaltung stellen.
Ausweis für die Universitätsbibliothek
Auf jeder personalisierten CampusCard befindet sich auf der Rückseite die UB-Benutzernummer. Diese Nummer berechtigt zur Ausleihe des Bestandes der Universitätsbibliothek Passau, für Fernleihbestellungen und für die Anmeldung an den Recherche-Stationen in den Lesesälen.
Weitere Informationen zum Bestellen und Ausleihen.
Zahlungsmedium
Auf dem Campus stehen für die Dienste der Mensa und der Cafeterien sowie für die Nutzung der Kopier- und Druckdienste Bargeldaufwerter zur Verfügung. Um die Karte aufzuladen, halten Sie diese bitte an das dafür vorgesehene Lesegerät der Aufladestation. Das Aufladen ist mit Bargeld oder Karte möglich. Halten Sie die Karte so lange an das Lesegerät, bis der Ladevorgang abgeschlossen ist. Die Chipkarte wird als Zahlungsmedium durch das erste Aufladen an einem Bargeldaufwerter aktiviert.
Wichtig: Die Aufladestationen für das Mensa-Guthaben sind nicht identisch mit denen der Druck-Guthaben.
Halten Sie Ihre Karte für die Bezahlung auf das Lesegerät an der Kasse. Neben der Bezahlung in der Mensa ist eine bargeldlose Zahlung auch an den meisten Getränke- und Snackautomaten möglich.
In den Gebäuden der Universität Passau sind mehr als 60 vernetzte, duplexfähige und teilweise farbtaugliche Multifunktionsgeräte zum Kopieren, Drucken und Scannen im Einsatz. Mit dem sogenannten "Follow me"-System können Sie einen an Ihrem Rechner gestarteten Druckauftrag an jedem Campusdrucker im Gesamtbereich der Universität ausgeben. Zum Drucken oder Kopieren führen Sie einfach Ihre CampusCard in das Lesegerät beim Drucker ein. Anschließend können Sie die gewählte Handlung auswählen. Hier finden Sie eine Kurzanleitung zur Nutzung der Campusdrucker.
Schließ- und Zutrittssysteme
Für alle Schließ- und Zutrittssysteme benötigen Sie eine CampusCard. Ihre CampusCard ist spätestens am ersten Tag nach der Ausstellung nutzbar.
Die Schließfächer können Sie ohne einen zusätzlichen Antrag nutzen, für alle weiteren Dienste ist eine gesonderte Freischaltung erforderlich.
Zugang zum Sportzentrum
Zutritt zu den Trainingsbereichen erhalten Sie erst, wenn die Anmeldung zum Hochschulsport und zum jeweiligen Sportangebot vorliegt.
Zutritt zu Gebäuden
Der Zutritt zu einzelnen Gebäuden kann bei der jeweils zuständigen Stelle beantragt werden.
- FIM: Dekanat FIM
- ITZ: Sekretariat Prof. Posegga
- ZIM Housing: ZIM-Support
- ZMK: Sekretariat
- NK DiLab: SKILL
- NK Kunsterziehung: Professur für Kunstpädagogik/Ästhetische Erziehung (Brigitte Schira)
Nutzung der elektronischen Schließfächer
Elektronische Schließfächer finden Sie in folgenden Gebäuden:
- Informatik und Mathematik
- Juridicum
- Nikolakloster
- Wirtschaftswissenschaften
- Zentralbibliothek
Informationen der Universitätsbibliothek zu den Schließfächern