Richtlinien
Einen Gesamtüberblick über alle rechtlichen Vorgaben bei der Gestaltung von Inhalten für den Webauftritt der Universität erhalten Sie auf den Seiten der Web-Redaktion.
Geschlechtergerechte Sprache
Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine zentrale Aufgabe der Universität Passau. Die Gleichbehandlung von Frauen und Männern soll auch im Sprachgebrauch ihren Ausdruck finden.
Ausführliche Informationen der Stabsstelle Diversity und Gleichstellung
Barrierefreiheit
Bitte beachten Sie insbesondere folgende Informationen zum Thema Barrierefreiheit:
- Um Ihre Webseite barrierefrei zu gestalten, verwenden Sie bitte für die Gliederung des Artikels (Zwischen-)Überschriften und achten Sie auf die Hierarchie der Überschriften zueinander. Mehr dazu finden Sie bei unseren Hinweisen zum Verfassen von Texten.
- Hinterlegen Sie für jedes Bild und jede Grafik einen alternativen Text und einen Titeltext. Ein äquivalenter Text hilft einem Sehbehinderten mit Hilfe eines Vorleseprogramms sich vorzustellen, was auf dem für ihn unsichtbaren Bild zu sehen ist.
- Vermeiden Sie Schriftgrafiken. Wenn Sie Schriftgrafiken, z. B. Organigramme, verwenden, stellen Sie eine Text-Alternative bereit.
- Möchten Sie Videos auf Ihren Seiten nutzen, hinterlegen Sie in Vimeo eine kurze Beschreibung des Videoinhalts und beschreiben Sie auch in Ihrem Artikel zusätzlich kurz den Inhalt des Videos.
- Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Barrierefreiheit Ihres Webauftritts.
Urheberrechte
Wenn Sie auf Ihren Webseiten an der Universität Passau fremdes Material verwenden wollen, sind Sie verpflichtet, dabei das geltende Recht zu achten – insbesondere Datenschutz, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild. Durch die Bereitstellung der Inhalte erklären Sie, dass die Inhalte keinem fremden Urheberrecht unterliegen bzw. dass Sie die Befugnis besitzen, sie zu verwenden. Wenn Sie als Verantwortliche fremde Inhalte, ohne die entsprechenden Rechte zu besitzen, veröffentlichen, kann dies zu Schadensersatzansprüchen gegen die die Universität führen. Haben Sie Zweifel daran, ob es sich um urheberrechtlich geschützte Inhalte handelt, dürfen Sie das Material bis zur endgültigen Klärung nicht verwenden.
Beispiele für urheberrechtlich geschützte Inhalte
- Texte aus anderen Publikationen (Print und Web)
- Stadtpläne oder anderes Kartenmaterial
- Fotos, Filmausschnitte und andere grafische Elemente
- Musiktitel
Beispiele für verwendbare Inhalte
- Lizenzfreie Fotos, z. B. selbst angefertigt oder aus Fotodatenbank der Universität
- PDF-Dokumente, die ausschließlich selbst verfasste Texte beinhalten